Was tun bei einem Überspannungsschaden?
Arten der Überspannung
Technisch und juristisch gibt es zwei verschiedene Arten der Überspannung. Es gibt die langfristige und die kurzfristige Erhöhung der Netzspannung. Langfristig bedeutet, dass für mehrere Sekunden eine zu hohe Spannung anliegt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn es eine technische Störung im Netzwerk gibt. Sie tritt häufig nach einem Stromausfall auf.
» Mehr InformationenKurzfristig sind Spannungserhöhungen nach einem Blitzschlag. Sie dauern nur Millisekunden und richten selten einen Schaden an. Aber Blitze werden von einem elektromagnetischen Impuls (EMP) begleitet, der besonders elektronischen Geräten großen Schaden zufügt. Dies sind keine Überspannungsschäden.
Wer zahlt für entstandene Schäden
Generell gibt es vier Möglichkeiten
» Mehr Informationen- Der Schaden wird vom Netzbetreiber übernommen.
- Die Gebäudeversicherung trägt die Kosten des Schadens.
- Die Hausratversicherung tritt für die Kosten ein.
- Niemand übernimmt die Kosten
Der Bundesgerichtshof hat am 25. Februar 2014 (Az.: VI ZR 144/13) ein wegweisendes Urteil gefällt. Das Grundsatzurteil geht davon aus, dass Strom ein Produkt im Sinne der Produkthaftung ist und fehlerhaft sein kann. Nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) besteht eine verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers. Netzwerkbetreiber, die in der Regel Strom auf die Haushaltsspannung von 220 Volt transformieren, sind im Sinn des Gesetzes Hersteller und haften bei Schäden durch langfristige Überspannung.
Im konkreten Fall ging es um einen Schaden, der nach einem Stromausfall entstanden ist. Das Gericht hat sich nicht mit der Thematik höherer Gewalt oder Überspannungen im Millisekundenbereich befasst. Auch gibt es keine Entscheidung, die für Fälle gelten, wenn der Netzbetreiber den Strom nicht selber transformiert.
Es ist also davon auszugehen, dass Netzbetreiber für Überspannungsschäden zahlen müssen, wenn diese nicht durch höhere Gewalt verursacht wurden und das Unternehmen den Strom transformiert. In allen anderen Fällen, ist der Ausgang eines Prozesses ungewiss.
Tipp! Haurat- und Gebäudeversicherungen treten ebenfalls nicht immer für einen Überspannungsschaden ein. In der Hausratversicherung sind alle beweglichen Gegenstände im Haus versichert, beispielsweise der Fernseher. Heizungen, Sicherungen und Solaranlagen sind nur über die Gebäudeversicherung abzusichern, Letztere nur über Sonderverträge.
Sie sind zwar gegen Blitzschlag versichert, diese betrifft aber nur unmittelbare Schäden, also einen durch diesen verursachten Brand. Schäden durch Überspannung oder EMP sind nur bei einigen Gesellschaften automatisch eingeschlossen. Meist ist ein Einschluss gegen Zuzahlung möglich.
Achtung: Der Einschluss von Überspannungsschäden bezieht sich oft auf die langfristige Überspannung, nicht auf Schäden durch Blitze.
Überblick, wer in welchen Fällen eintreten kann
Wer |
Schadensart | Ursache |
Hinweis |
Netzwerkbetreiber |
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Hausrat |
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Gebäude |
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Vor- und Nachteile einer Versicherung gegen Überspannungsschäden
- Schadensersatz im Falle einer Überspannung
- meist schnelle und unkomplizierte Schadensregulierung
- regelmäßige Kosten
- nicht jede Versicherung übernimmt Schäden durch Überspannung
Verhalten im Schadensfall
- Sichern Sie Beweise, dass eine Überspannung vorgelegen hat. Fragen Sie in der Nachbarschaft, ob es dort ebenfalls Schäden gab. Protokollieren Sie den genauen Zusammenhang. Ist der Schaden nach einem Stromausfall oder einem Blitzschlag eingetreten.
- Listen Sie auf, welche Geräte beschädigt wurden. Holen Sie Kostenvoranschläge ein, aber beauftragen Sie noch keine Reparatur.
- Wenden Sie sich an den Netzbetreiber, wenn Sie davon ausgehen, dass dieser für den Schaden haftet. Melden Sie außerdem Schäden am Hausrat (bewegliche Güter) der Hausratversicherung und die übrigen Schäden der Gebäudeversicherung. Fügen Sie die Schadenausstellung und die angefertigten Protokolle in Kopie bei.
Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt, um sich beraten zu lassen. Dieser prüft auch die Policen, um festzustellen, ob es eine Anspruchsgrundlage gibt.
Überlegen Sie genau, ob Sie Geräte reparieren oder ersetzen. Rechnen Sie nicht damit, dass Sie die vollständigen Kosten ersetzt bekommen. Sie müssen auch mit einem Abzug alt für neu rechnen, wenn Sie sich etwas neu kaufen.
Wir haben einen Überspannungsschaden bei unserem nicht mal 3 Monate alten Fernseher. Diagnose: (wirtschaftlich nicht mehr zu reparierender) Überspannungsschaden im Empfangsteil durch Blitzeinschlag an der Satellitenempfangsanlage verursacht (höhere Gewalt als Ursache).
Alle anderen Fernseher an dieser Satellitenanlage waren NICHT betroffen.
Wie schon oben angedeutet hat die Versicherung die Schadensregulierung abgelehnt, auch von Panasonic als Hersteller und dem Fernsehinstallateur, der den Fernseher installiert hat, kamen ablehnende Kommentare.
Sind die jetzigen Fernseher so viel empfindlicher geworden? Und gibt es weitere Ideen zur Schadensregulierung?
Vielen Dank
Hallo,
je mehr Technik, desto mehr kann leider defekt gehen.
Ihr Team von Fernseher.org